Ihr Anspruch!

Leistungen

Pflege­grad 1
Pflege­grad 2
Pflege­grad 3
Pflege­grad 4
Pflege­grad 5

Pflegegeld

– €

332 €

573 €

765 €

947 €

Pflege­sach­leistung

– €

761 €

1.432 €

1.778 €

2.200 €

Entlastungs­leistungen

125 €

125 €

125 €

125 €

125 €

Verhinderungs­pflege p.a.

– €

2.418 €

2.418 €

2.418 €

2.418 €

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Eine Pflegekassenzulassung erhalten nur Betreuungs- und Pflegedienste, die umfangreiche Voraussetzungen und Qualitätskriterien erfüllen.

Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach §45a SGB XI.

Gesundheit Schutz

Kombinationsleistung

Die Pflegekasse stellt diese Leistung zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zurückgreifen. Dadurch erhöhen sich die finanziellen Mittel für den zu Pflegenden, sodass eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Das Pflegegeld wird nur dann noch anteilig ausgezahlt, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht komplett ausgeschöpft werden.

Kombination
Abrechnung

Abrechnung über die Pflegekasse

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 werden für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel von den einzelnen Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Neben körperlichen und geistigen Einschränkungen wird nun auch mehr Unterstützung im Alltag berücksichtigt. Pflegende Angehörige haben nun die Möglichkeit einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekassen übernehmen bis zu einem bestimmten Betrag, abhängig vom Pflegegrad, die Kosten des Betreuungsdienstes. Um erstmalig Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegeversicherung gestellt werden.

Kurzzeitpflege

Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeit-pflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € p. a.) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € p. a. aufgestockt werden. Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zuhause umsorgt werden können – beispielsweise für eine stundenweise Entlastung oder für einen Urlaub.

Kurzzeit
Verhinderung

Verhinderungspflege

Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen. Was bedeutet das genau? Wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal ausspannen möchten, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Jeder Pflegebedürftige, der mindestens 6 Monate einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Entlastungsleistungen

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden seit geraumer Zeit von der Pflegekasse übernommen. Bereits bei Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar. Der Entlastungsbetrag verfällt bei Nichtinanspruchnahme zur Mitte (30.06.) eines jeden Folgejahres und kann ausschließlich über Dienstleister abgerechnet werden.

Entlastung
Beratung

Pflegegeld

Diese Mittel sind für Angehörige, die den zu Pflegenden in Eigenleistung versorgen, frei verfügbar. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.