Unsere Leistungen im Detail

Hilfe im und um den Haushalt

Wir unterstützen Sie gerne im Haushalt und übernehmen die anfallenden Tätigkeiten, die alleine nicht mehr so gut von der Hand gehen, wie zum Beispiel:

  • Reinigen z.B. wischen, fegen, saugen
  • Zubereiten von einzelnen Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Bettwäsche wechseln
  • Kehrwoche
  • Einkauf und Erledigungen
Frau kauft ein

Betreuung in den eigenen vier Wänden

Kommunikation und persönliche Zuwendung Förderung und Erhalt kognitiver Fähigkeiten Unterstützung bei Terminplanung und Gestaltung von Tagesstrukturen

Begleitung

Begleitung

Terminbegleitung z.B. Arzt- oder Friseurtermine, Fußpflege, Veranstaltungen, Kirche sowie Spaziergänge uvm.

Entlastung pflegender Angehöriger

Immer häufiger kommt es vor, dass ältere Menschen Hilfe und Unterstützung im Alltag benötigen, aber weiterhin in vertrauter Umgebung bleiben möchten. Um diesen Wunsch nachzukommen, übernehmen Angehörige oft die alltäglichen Aufgaben und gehen hier oft bis über die Belastungsgrenze.

Wir unterstützen Sie stundenweise bei der Betreuung Ihrer Angehörigen, damit Sie wieder Kraft tanken können. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und können individuell besprechen, wo und wie wir Sie unterstützen können.

Betreuung

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle. Pflegebedürftige Personen müssen nichts für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI zahlen und auch nicht in Vorkasse treten.

Diese Beratung ist von den Krankenkassen vorgesehen bei pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind. Ihnen sollen zudem Hilfestellungen aufgezeigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder Umbaumaßnahmen für die häusliche Umgebung, aber auch Entlastungs- und Beratungsangebote sowie Pflegeschulungen und -kurse.

WIR BERATEN SIE GERNE ÜBER:

  • Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

*Fristen für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflege­geld­emp­fän­ger

Beratungs­einsatz nach § 37.3

Fristen pro Jahr

Pflegegrad 1

1x im Jahr

/

/

/

31.12.

Pflegegrad 2

2x im Jahr

/

30.06.

/

31.12.

Pflegegrad 3

2x im Jahr

/

30.06.

/

31.12.

Pflegegrad 4

4x im Jahr

31.03.

30.06.

30.09.

31.12.

Pflegegrad 5

4x im Jahr

31.03.

30.06.

30.09.

31.12.